Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre (Ausbildungsbeginn)
- Mindestalter 17 Jahre (Prüfung)
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Klasse 2, Adressen von Fliegerärzten erhalten Sie bei uns)
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O für
Behörden)
- Auszug Verkehrszentralregister
- Geburtsurkunde
- 2 Passbilder
- Erste Hilfe Nachweis
Theorieunterricht
Der Unterricht ca. 50 Stunden in den Fächern Luftrecht, Navigation,
Wetterkunde, Aerodynamik,
Allgemeine Luftfahrtkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine
Flugsicherheit,
Flugbetriebliche Verfahren und menschliches Leistungsvermögen.
Die Unterrichtseinheiten werden
individuell abgesprochen. Notwendige Literatur für den Unterricht
erhalten Sie von uns.
Praxisunterricht
Für die praktische Ausbildung sind mindestens 45 Flugstunden
bis zur Prüfung vorgeschrieben.
Funksprechzeugnis
Lehrgänge in deutscher oder englischer Sprache finden bei uns in kleinen Gruppen statt.
Erleichterungen
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“Inhaber
von Pilotenlizenzen oder gleichwertigen Rechten für Flugzeuge,
aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mit starren Flügeln,
Ultraleichthubschrauber, Tragschrauber, Segelflugzeuge oder Motorsegler
können 10% ihrer gesamten Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf
diesen Luftfahrzeugen, jedoch nicht mehr als sechs Stunden, für
die Ausbildung zum PPL(H) anrechnen lassen” |
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