Theoretische/praktische
Prüfung für den Erwerb einer JAR-FCL 1 PPL(A)
Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung in den nachfolgend aufgeführten
Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren
Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden.
Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen.
In der Tabelle Prüfungsfach und maximale Bearbeitungszeiten:
Luftrecht und ATC Verfahren, Sprechfunkverkehr Allgem. Luftfahrzeugkunde, Flugleistung-Flugplanung Menschliches Leistungsvermögen Meteorologie Navigation, Flugleistung und Planung Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen Aerodynamik GESAMT |
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Nach ermessen der zuständigen Stelle können praktische Sprechfunkprüfungen am Boden gesondert durchgeführt werden.
Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice)
bestehen.
Die Prüfung werden in der Sprache durchgeführt, die die zuständige Stelle
festlegt. Diese informiert den Bewerber, in welcher Sprache Prüfungen
durchgeführt werden.
Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % der
möglichen Punktzahl erreicht hat.
Der Bewerber hat die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt, wenn er
innerhalb von 12 Monaten ALLE Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene
theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer PPL(A) akzeptiert.
Praktische Prüfung
Der Bewerber hat diese Prüfung auf dem/der in der Ausbildung verwendeten
Flugzeugmuster/-Klasse abzulegen.
Die Verfahren für den Nachweis der Prüfungsreife des Bewerbers werden von der
zuständigen Stelle festgelegt.
Der Bewerber muss Abschnitt 1 bis 5 der praktischen Prüfung bestehen. Wird in
einen Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt
als nicht bestanden. Wir mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss
der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen
Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur diesen wiederholen. Wird in der
Prüfungswiederholung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu
wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einen vorherigen Versuch
bestanden wurden. Die gesamte Prüfung ist innerhalb von 6 Monaten abzulegen.
Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung kann eine weitere Ausbildung
erforderlich sein. Werden auch im zweiten Versuch nicht alle Abschnitte
bestanden, ist die weitere Ausbildung von der zuständigen Stelle festzulegen.
Die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Sollte der Bewerber die praktische Prüfung abbrechen, ist die gesamte Prüfung
zu wiederholen.
Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der
Prüfer (FE) kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen
Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt
werden muss.
Der Bewerber muss das Flugzeug von dem Sitz führen, von dem er die Tätigkeit
des verantwortlichen Piloten ausführen kann.
Die Flugstrecke für den Navigationsflug wird vom Prüfer (FE) ausgewählt. Der
Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der
Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen,
dass sich alle Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
Der Prüfungsabschnitt "Navigation" muss mindestens 60 Minuten dauern
und kann, in Absprache mit dem (FE), als gesonderte Prüfung durchgeführt
werden.
Der Bewerber hat dem "FE" die durchgeführten Kontrollen und
Maßnahmen anzusagen, einschließlich der Identifizierung von von
Funkeinrichtungen. Flugleistungsdaten sind in Übereinstimmung mit dem
Flughandbuch des verwendeten Flugzeuges zu berechnen.
Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei
denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich wird.
Prüfungstoleranzen
Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
-- Führen des Flugzeuges innerhalb seiner
Betriebsgrenzen
-- ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
-- gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer
-- Kontrolle des Flugzeuges zu jedem Zeitpunkt des Fluges
Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen,
Flugeigenschaften des verwendeten Luftfahrzeuges werden vom FE berücksichtigt.
| Flughöhe | |
| normaler Flug mit simulierten Triebwerksausfall |
+/- 150 ft
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| Steuerkurs/Einhalten einer Funkstandlinie | |
| normaler Flug mit simulierten Triebwerksausfall |
+/- 10 ° |
Geschwindigkeit |
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| Start und Anflug alle anderen Flugzustände |
+/- 15/- 5 Knoten |