Theoretische/praktische Prüfung für den Erwerb einer  JAR-FCL 1 PPL(A)


Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung in den nachfolgend aufgeführten Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Eine Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen.

In der Tabelle Prüfungsfach und maximale Bearbeitungszeiten:


Luftrecht und ATC Verfahren, Sprechfunkverkehr
Allgem. Luftfahrzeugkunde, Flugleistung-Flugplanung
Menschliches Leistungsvermögen
Meteorologie
Navigation, Flugleistung und Planung
Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
Aerodynamik

GESAMT


1:15
1:00
0:30
0:30
1:30
0:30
0:45

6:00

Nach ermessen der zuständigen Stelle können praktische Sprechfunkprüfungen am Boden gesondert durchgeführt werden.


Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) bestehen.


Die Prüfung werden in der Sprache durchgeführt, die die zuständige Stelle festlegt. Diese informiert den Bewerber, in welcher Sprache Prüfungen durchgeführt werden.


Ein Prüfungsfach gilt als bestanden, wenn der Bewerber mindestens 75 % der möglichen Punktzahl erreicht hat.


Der Bewerber hat die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 12 Monaten ALLE Prüfungsteile bestanden hat. Eine bestandene theoretische Prüfung wird für einen Zeitraum von 24 Monaten, ab dem Datum des Bestehens, für den Erwerb einer PPL(A) akzeptiert.

 

Praktische Prüfung
Der Bewerber hat diese Prüfung auf dem/der in der Ausbildung verwendeten Flugzeugmuster/-Klasse abzulegen.


Die Verfahren für den Nachweis der Prüfungsreife des Bewerbers werden von der zuständigen Stelle festgelegt.


Der Bewerber muss Abschnitt 1 bis 5 der praktischen Prüfung bestehen. Wird in einen Prüfungsabschnitt eine Übung nicht bestanden, so gilt dieser Abschnitt als nicht bestanden. Wir mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, muss der Bewerber die gesamte Prüfung wiederholen. Ein Bewerber, der nur einen Prüfungsabschnitt nicht besteht, muss nur diesen wiederholen. Wird in der Prüfungswiederholung ein Abschnitt nicht bestanden, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Dies gilt auch für Abschnitte, die bei einen vorherigen Versuch bestanden wurden. Die gesamte Prüfung ist innerhalb von 6 Monaten abzulegen.


Nach einer nicht bestandenen praktischen Prüfung kann eine weitere Ausbildung erforderlich sein. Werden auch im zweiten Versuch nicht alle Abschnitte bestanden, ist die weitere Ausbildung von der zuständigen Stelle festzulegen. Die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.


Sollte der Bewerber die praktische Prüfung abbrechen, ist die gesamte Prüfung zu wiederholen.


Der Bewerber kann jede Übung und jedes Verfahren einmal wiederholen. Der Prüfer (FE) kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn die fliegerischen Fähigkeiten des Bewerbers erkennen lassen, dass die gesamte Prüfung wiederholt werden muss.


Der Bewerber muss das Flugzeug von dem Sitz führen, von dem er die Tätigkeit des verantwortlichen Piloten ausführen kann.


Die Flugstrecke für den Navigationsflug wird vom Prüfer (FE) ausgewählt. Der Flug kann auf dem Startflugplatz oder einem anderen Flugplatz enden. Der Bewerber ist für die Planung des Fluges verantwortlich und hat sicherzustellen, dass sich alle Unterlagen für die Durchführung des Fluges an Bord befinden.
Der Prüfungsabschnitt "Navigation" muss mindestens 60 Minuten dauern und kann, in Absprache mit dem (FE), als gesonderte Prüfung durchgeführt werden.


Der Bewerber hat dem "FE" die durchgeführten Kontrollen und Maßnahmen anzusagen, einschließlich der Identifizierung von von Funkeinrichtungen.  Flugleistungsdaten sind in Übereinstimmung mit dem Flughandbuch des verwendeten Flugzeuges zu berechnen.


Der Prüfer soll sich an der Durchführung des Fluges nicht beteiligen, es sei denn, dass ein Eingreifen aus Sicherheitsgründen erforderlich wird.

Prüfungstoleranzen

Der Bewerber hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:

--    Führen des Flugzeuges innerhalb seiner Betriebsgrenzen
--    ruhige und exakte Durchführung sämtlicher Übungen
--    gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer
--    Kontrolle des Flugzeuges zu jedem Zeitpunkt des Fluges


Die folgenden Toleranzen stellen allgemeine Richtwerte dar. Turbulenzen, Flugeigenschaften des verwendeten Luftfahrzeuges werden vom FE berücksichtigt.

 

Flughöhe
normaler Flug
mit simulierten Triebwerksausfall

+/- 150 ft
+/- 200 ft

 

Steuerkurs/Einhalten einer Funkstandlinie
normaler Flug
mit simulierten Triebwerksausfall

+/- 10 °
+/- 15 °


Geschwindigkeit
Start und Anflug
alle anderen Flugzustände

+/- 15/- 5 Knoten
+/- 15 Knoten